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Hund im Kanton Zug
Keine RasselisteKanton ZG · Übersicht der wichtigsten Hunderegeln · Stand August 2026
Kurzantwort: Im Kanton Zug beträgt die Hundesteuer kommunal (1. Hund). Rasselisten: Keine Rasseliste. Hundehaftpflicht: Nicht obligatorisch.
💰 Hundesteuer
kommunal
je Gemeinde · pro Jahr, 1. Hund.
🛡️ Haftpflicht
Nicht obligatorischNicht obligatorisch.
🐕 Rasseregeln (Listenhunde)
Keine RasselisteKeine kantonale Rasseregel (nur kommunal).
🎓 Obligatorischer Kurs
Kein ObligatoriumKeine Pflicht.
🌲 Leinenpflicht (Brut- & Setzzeit)
Brut- & Setzzeit (kommunal). Zusätzlich gelten kommunale Leinenzonen (Strassen, ÖV, Parks, Naturschutzgebiete).
Die Hundesteuer im Kanton Zug wird jährlich fällig und in der Regel von der Wohnsitzgemeinde festgelegt — der genaue Betrag kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren (Richtwert oben; mit dem Hundesteuer-Rechner ermittelst du den Betrag für deinen Wohnort). Zug kennt keine kantonale Rasseliste; es gelten die allgemeinen Pflichten für alle Hundehaltenden. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nicht kantonal vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.
Ein allgemeines Kursobligatorium besteht derzeit nicht. Wie überall in der Schweiz muss der Hund gechippt und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Alle Angaben sind Richtwerte (Stand 2026) — massgebend sind die aktuellen Vorschriften von Kanton und Gemeinde.
✍️ Redaktion Hunde-Wiesen.ch · 🗓️ Stand August 2026
Angaben ohne Gewähr – kommunale Details und den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde prüfen.