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Hund im Kanton Zürich
RasseverbotKanton ZH · Übersicht der wichtigsten Hunderegeln · Stand August 2026
Kurzantwort: Im Kanton Zürich beträgt die Hundesteuer Stadt CHF 160 (1. Hund). Rasselisten: Rasseverbot. Hundehaftpflicht: Obligatorisch.
💰 Hundesteuer
Stadt CHF 160
Kanton 70–200 je Gemeinde · pro Jahr, 1. Hund.
🛡️ Haftpflicht
ObligatorischObligatorisch, min. CHF 1 Mio.
🐕 Rasseregeln (Listenhunde)
RasseverbotRassetypenliste II (Pitbull-Typen) verboten; Rottweiler-Anschaffung verboten seit 1.1.2025.
🎓 Obligatorischer Kurs
KursobligatoriumTheorie (Ersthalter) + Praxis für ALLE — seit 1.6.2025.
🌲 Leinenpflicht (Brut- & Setzzeit)
Wald & 50 m: 1. Apr–31. Jul. Zusätzlich gelten kommunale Leinenzonen (Strassen, ÖV, Parks, Naturschutzgebiete).
Die Hundesteuer im Kanton Zürich wird jährlich fällig und in der Regel von der Wohnsitzgemeinde festgelegt — der genaue Betrag kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren (Richtwert oben; mit dem Hundesteuer-Rechner ermittelst du den Betrag für deinen Wohnort). Der Kanton Zürich führt eine Rasseliste: Bestimmte Hunderassen sind verboten oder nur mit Bewilligung erlaubt. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Für Neuhundehaltende besteht ein Kursobligatorium. Wie überall in der Schweiz muss der Hund gechippt und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Alle Angaben sind Richtwerte (Stand 2026) — massgebend sind die aktuellen Vorschriften von Kanton und Gemeinde.
✍️ Redaktion Hunde-Wiesen.ch · 🗓️ Stand August 2026
Angaben ohne Gewähr – kommunale Details und den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde prüfen.