Hund im Kanton St. Gallen
Keine RasselisteDie Hundesteuer im Kanton St. Gallen wird jährlich fällig und in der Regel von der Wohnsitzgemeinde festgelegt — der genaue Betrag kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren (Richtwert oben; mit dem Hundesteuer-Rechner ermittelst du den Betrag für deinen Wohnort). St. Gallen kennt keine kantonale Rasseliste; es gelten die allgemeinen Pflichten für alle Hundehaltenden. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Ein allgemeines Kursobligatorium besteht derzeit nicht. Wie überall in der Schweiz muss der Hund gechippt und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Alle Angaben sind Richtwerte (Stand 2026) — massgebend sind die aktuellen Vorschriften von Kanton und Gemeinde.
Hund im Kanton St. Gallen — auf Hunde-Wiesen.ch findest du dazu eine sorgfältig gepflegte und regelmässig überprüfte Übersicht für die ganze Schweiz. Alle Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen; prüfe Details wie Öffnungszeiten, Angebot und Preise bitte immer direkt beim Anbieter.
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