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Hund im Kanton Genf

Rasseverbot
Kanton GE · Übersicht der wichtigsten Hunderegeln · Stand August 2026
Kurzantwort: Im Kanton Genf beträgt die Hundesteuer Kanton CHF 50 (+Abgaben) (1. Hund). Rasselisten: Rasseverbot. Hundehaftpflicht: Obligatorisch.
💰 Hundesteuer
Kanton CHF 50 (+Abgaben)
2. Hund +70, 3. +100; zzgl. kommunale Zuschläge · pro Jahr, 1. Hund.
🛡️ Haftpflicht
Obligatorisch
Obligatorisch.
🐕 Rasseregeln (Listenhunde)
Rasseverbot
15 Rassen verboten; Bewilligung & Wesenstest für alle Hunde >25 kg und ≥56 cm.
🎓 Obligatorischer Kurs
Kursobligatorium
Verhaltenstest (TMC) für grosse Hunde obligatorisch.
🌲 Leinenpflicht (Brut- & Setzzeit)
Wald: 1. Apr–15. Jul. Zusätzlich gelten kommunale Leinenzonen (Strassen, ÖV, Parks, Naturschutzgebiete).

Die Hundesteuer im Kanton Genf wird jährlich fällig und in der Regel von der Wohnsitzgemeinde festgelegt — der genaue Betrag kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren (Richtwert oben; mit dem Hundesteuer-Rechner ermittelst du den Betrag für deinen Wohnort). Der Kanton Genf führt eine Rasseliste: Bestimmte Hunderassen sind verboten oder nur mit Bewilligung erlaubt. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Für Neuhundehaltende besteht ein Kursobligatorium. Wie überall in der Schweiz muss der Hund gechippt und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Alle Angaben sind Richtwerte (Stand 2026) — massgebend sind die aktuellen Vorschriften von Kanton und Gemeinde.

✍️ Redaktion Hunde-Wiesen.ch · 🗓️ Stand August 2026
📚 Quellen: Amtliche Hundeseite — Genf ↗ · Tier im Recht — Genf ↗ · BLV · AMICUS
Angaben ohne Gewähr – kommunale Details und den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde prüfen.