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Hund im Kanton Freiburg

Rasseverbot
Kanton FR · Übersicht der wichtigsten Hunderegeln · Stand August 2026
Kurzantwort: Im Kanton Freiburg beträgt die Hundesteuer Kanton CHF 100 (+5) (1. Hund). Rasselisten: Rasseverbot. Hundehaftpflicht: Obligatorisch.
💰 Hundesteuer
Kanton CHF 100 (+5)
Gemeinden zusätzlich · pro Jahr, 1. Hund.
🛡️ Haftpflicht
Obligatorisch
Obligatorisch, min. CHF 1 Mio.
🐕 Rasseregeln (Listenhunde)
Rasseverbot
Hunde vom Typ Pitbull + Kreuzungen verboten; allgemeine Rassenliste 2024 abgeschafft.
🎓 Obligatorischer Kurs
Kursobligatorium
Theorie ≥5 h (Ersthalter) + praktischer Test.
🌲 Leinenpflicht (Brut- & Setzzeit)
Wald: 1. Apr–15. Jul. Zusätzlich gelten kommunale Leinenzonen (Strassen, ÖV, Parks, Naturschutzgebiete).

Die Hundesteuer im Kanton Freiburg wird jährlich fällig und in der Regel von der Wohnsitzgemeinde festgelegt — der genaue Betrag kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren (Richtwert oben; mit dem Hundesteuer-Rechner ermittelst du den Betrag für deinen Wohnort). Der Kanton Freiburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Hunderassen sind verboten oder nur mit Bewilligung erlaubt. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Für Neuhundehaltende besteht ein Kursobligatorium. Wie überall in der Schweiz muss der Hund gechippt und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Alle Angaben sind Richtwerte (Stand 2026) — massgebend sind die aktuellen Vorschriften von Kanton und Gemeinde.

✍️ Redaktion Hunde-Wiesen.ch · 🗓️ Stand August 2026
📚 Quellen: Amtliche Hundeseite — Freiburg ↗ · Tier im Recht — Freiburg ↗ · BLV · AMICUS
Angaben ohne Gewähr – kommunale Details und den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde prüfen.