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Hund im Kanton Bern

Keine Rasseliste
Kanton BE · Übersicht der wichtigsten Hunderegeln · Stand August 2026
Kurzantwort: Im Kanton Bern beträgt die Hundesteuer Stadt CHF 150 (1. Hund). Rasselisten: Keine Rasseliste. Hundehaftpflicht: Obligatorisch.
💰 Hundesteuer
Stadt CHF 150
Gemeinden setzen Betrag · pro Jahr, 1. Hund.
🛡️ Haftpflicht
Obligatorisch
Obligatorisch, min. CHF 3 Mio.
🐕 Rasseregeln (Listenhunde)
Keine Rasseliste
Keine Rasseliste.
🎓 Obligatorischer Kurs
Geplant
Motion 2025 — Kurs für Ersthalter geplant.
🌲 Leinenpflicht (Brut- & Setzzeit)
Keine kantonale Waldleinenpflicht; Hund stets unter Kontrolle. Teils kommunale Regeln. Zusätzlich gelten kommunale Leinenzonen (Strassen, ÖV, Parks, Naturschutzgebiete).

Die Hundesteuer im Kanton Bern wird jährlich fällig und in der Regel von der Wohnsitzgemeinde festgelegt — der genaue Betrag kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren (Richtwert oben; mit dem Hundesteuer-Rechner ermittelst du den Betrag für deinen Wohnort). Bern kennt keine kantonale Rasseliste; es gelten die allgemeinen Pflichten für alle Hundehaltenden. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Ein Kursobligatorium ist geplant. Wie überall in der Schweiz muss der Hund gechippt und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Alle Angaben sind Richtwerte (Stand 2026) — massgebend sind die aktuellen Vorschriften von Kanton und Gemeinde.

✍️ Redaktion Hunde-Wiesen.ch · 🗓️ Stand August 2026
📚 Quellen: Amtliche Hundeseite — Bern ↗ · Tier im Recht — Bern ↗ · BLV · AMICUS
Angaben ohne Gewähr – kommunale Details und den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde prüfen.