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Hund im Kanton Basel-Stadt

Bewilligungspflicht
Kanton BS · Übersicht der wichtigsten Hunderegeln · Stand August 2026
Kurzantwort: Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Hundesteuer CHF 160 (1. Hund). Rasselisten: Bewilligungspflicht. Hundehaftpflicht: Obligatorisch.
💰 Hundesteuer
CHF 160
2. Hund CHF 320 · pro Jahr, 1. Hund.
🛡️ Haftpflicht
Obligatorisch
Obligatorisch.
🐕 Rasseregeln (Listenhunde)
Bewilligungspflicht
8 Rassen bewilligungspflichtig (Rottweiler, Amstaff, Pitbull…).
🎓 Obligatorischer Kurs
Kursobligatorium
Kurs für Ersthalter seit 1.4.2025; zusätzlich Listenhund-Kurse.
🌲 Leinenpflicht (Brut- & Setzzeit)
Nachts 22–06 Uhr + Brut-/Setzzeit. Zusätzlich gelten kommunale Leinenzonen (Strassen, ÖV, Parks, Naturschutzgebiete).

Die Hundesteuer im Kanton Basel-Stadt wird jährlich fällig und in der Regel von der Wohnsitzgemeinde festgelegt — der genaue Betrag kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren (Richtwert oben; mit dem Hundesteuer-Rechner ermittelst du den Betrag für deinen Wohnort). In Basel-Stadt sind bestimmte Rassen bewilligungspflichtig – prüfe die kantonale Liste vor der Anschaffung. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Für Neuhundehaltende besteht ein Kursobligatorium. Wie überall in der Schweiz muss der Hund gechippt und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Alle Angaben sind Richtwerte (Stand 2026) — massgebend sind die aktuellen Vorschriften von Kanton und Gemeinde.

✍️ Redaktion Hunde-Wiesen.ch · 🗓️ Stand August 2026
📚 Quellen: Amtliche Hundeseite — Basel-Stadt ↗ · Tier im Recht — Basel-Stadt ↗ · BLV · AMICUS
Angaben ohne Gewähr – kommunale Details und den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde prüfen.