AMICUS: Hund registrieren in der Schweiz – so funktioniert es

Wer in der Schweiz einen Hund hält, kommt an AMICUS nicht vorbei. Die nationale Hundedatenbank erfasst alle Hunde des Landes und ist gesetzlich vorgeschrieben. Für viele neue Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Ablauf zu Beginn aber unklar: Wer macht was, in welcher Reihenfolge, und welche Fristen gelten?
Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was AMICUS ist, warum die Registrierung Pflicht ist und wie das Zusammenspiel von Gemeinde, Tierarzt und Halter funktioniert. So erledigen Sie die Anmeldung korrekt und wissen, was Sie über die Jahre hinweg aktuell halten müssen. Gerade wer zum ersten Mal einen Hund übernimmt, spart sich mit dem richtigen Vorgehen unnötige Wege und stellt sicher, dass von Anfang an alles rechtlich sauber geregelt ist.
Was ist AMICUS?
AMICUS ist die zentrale, landesweite Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Sie wird von der Identitas AG im Auftrag der Kantone betrieben und hat die frühere Datenbank ANIS abgelöst. Erfasst werden die Hunde sowie die zugehörigen Halterdaten.
Der Zweck ist vielfältig: AMICUS hilft, entlaufene oder ausgesetzte Hunde ihren Haltern zuzuordnen, dient der Rückverfolgbarkeit und erschwert den illegalen Handel mit zu jungen oder kranken Tieren. Ausserdem erleichtert die einheitliche Erfassung das Reisen mit Hund innerhalb der Schweiz.

Die Registrierung ist Pflicht
Die Registrierung von Hunden ist in der ganzen Schweiz obligatorisch. Das gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse und Grösse, und beginnt bereits vor oder unmittelbar bei der Übernahme des Tieres. Die Anmeldung ist damit kein freiwilliger Service, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Wichtig ist, AMICUS von der kantonalen oder kommunalen Hundesteuer zu unterscheiden. Die Registrierung in der Datenbank und die Bezahlung der Hundesteuer sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn beide mit dem Halten eines Hundes zusammenhängen und oft im gleichen Zeitraum anfallen.

Der Ablauf: Gemeinde, Tierarzt, Halter
An der Registrierung sind drei Parteien beteiligt. Die Gemeinde legt das Halterkonto an und erfasst Sie als Person in der Datenbank. Der Tierarzt setzt den Mikrochip und registriert ihn im System. Als Halter bestätigen Sie schliesslich die Zuordnung des Hundes zu Ihrem Konto.
In der Praxis melden Sie sich zunächst bei Ihrer Wohngemeinde, die Ihr Halterkonto erstellt. Anschliessend läuft die Verknüpfung von Chip, Hund und Halter über den Tierarzt und die Bestätigung. Ihre Gemeinde und Ihre Tierarztpraxis führen Sie durch die einzelnen Schritte.

Mikrochip und Fristen
Jeder Hund muss zur eindeutigen Identifikation mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Züchter und Tierheime lassen Welpen in der Regel innerhalb der ersten drei Lebensmonate oder vor der Abgabe chippen. Aus dem Ausland eingeführte Hunde müssen bereits vor der Einreise gechippt sein.
Für neue Halter gilt: Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde an, in der Regel bereits vor der Übernahme des Hundes. Bei einem aus dem Ausland übernommenen Hund ist zudem innerhalb weniger Tage nach der Übernahme ein Tierarztbesuch zur Registrierung nötig. Klären Sie die genauen Fristen mit Ihrer Gemeinde.

Was Sie melden müssen
AMICUS lebt von aktuellen Daten, deshalb sind Sie verpflichtet, Änderungen zu melden. Dazu gehören ein Halterwechsel, also die Übergabe des Hundes an eine neue Person, ein Umzug beziehungsweise eine Adressänderung, die Ausfuhr des Hundes ins Ausland und der Tod des Hundes.
Diese Meldungen laufen je nach Fall über die Gemeinde, den Tierarzt oder direkt im System. Halten Sie Ihre Angaben stets aktuell, denn nur so kann ein entlaufener Hund Ihnen zugeordnet werden und nur so erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht als Halter.

Nur ein Halter pro Hund
Anders als im früheren ANIS-System kann in AMICUS pro Hund nur eine offizielle Halterin oder ein offizieller Halter registriert werden. Überlegen Sie in einem Mehrpersonenhaushalt daher, wer als verantwortliche Person eingetragen wird. Diese Person ist die offizielle Ansprechperson.
Bei einem Halterwechsel wird die Zuordnung sauber von der bisherigen auf die neue Person übertragen. Das sorgt für klare Verhältnisse und stellt sicher, dass die Daten eindeutig bleiben. Gerade beim Kauf oder der Übernahme eines erwachsenen Hundes ist dieser Schritt wichtig.
AMICUS und die Hundesteuer
Viele verwechseln die AMICUS-Registrierung mit der Hundesteuer. Die Registrierung erfasst den Hund national in der Datenbank. Die Hundesteuer dagegen ist eine Abgabe, die je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt und jährlich zu entrichten ist.
Weil die Beträge lokal geregelt sind, lohnt sich ein Blick auf die Angaben Ihrer Gemeinde. Planen Sie die Hundesteuer als festen Posten in Ihr Jahresbudget ein, ebenso wie Futter, Tierarzt und eine sinnvolle Hundeversicherung.
Hund aus dem Ausland
Wer einen Hund aus dem Ausland in die Schweiz bringt, muss zusätzliche Punkte beachten. Der Hund muss bereits im Herkunftsland gechippt sein, und nach der Einreise ist innerhalb weniger Tage ein Tierarztbesuch zur Erfassung in AMICUS nötig. Auch die Einfuhrbestimmungen und der Impfschutz sind zu berücksichtigen.
Informieren Sie sich vor einem Import rechtzeitig und umfassend, da bei Verstössen Probleme drohen. Die zuständigen Behörden und Ihre Tierarztpraxis geben Auskunft über die aktuell geltenden Vorgaben, die sich von Land zu Land unterscheiden können.
Praktisch an alles denken
Die AMICUS-Registrierung ist ein wichtiger Baustein, aber nur einer von mehreren rund um den Hundeeinzug. Denken Sie auch an die Anmeldung bei der Gemeinde, die Hundesteuer, den Versicherungsschutz und die Grundausstattung. Eine Übersicht dazu bietet unser Ratgeber zur Welpen-Erstausstattung.
Wenn Sie diese Punkte früh und geordnet angehen, starten Sie entspannt ins gemeinsame Leben. Bewahren Sie Impfpass, Chipnummer und die AMICUS-Zugangsdaten gut auf, damit Sie bei Meldungen und Tierarztbesuchen alles griffbereit haben.
Häufige Fragen
Ist die Registrierung in AMICUS wirklich Pflicht? Ja. Die Registrierung von Hunden ist in der ganzen Schweiz obligatorisch und gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse und Grösse.
Ist AMICUS dasselbe wie die Hundesteuer? Nein. AMICUS ist die nationale Datenbank zur Registrierung. Die Hundesteuer ist eine separate, lokal festgelegte Abgabe, die zusätzlich zu entrichten ist.
Wer chippt und registriert meinen Hund? Der Mikrochip wird vom Tierarzt gesetzt und im System registriert. Ihr Halterkonto legt die Gemeinde an, und Sie bestätigen die Zuordnung des Hundes.
Was muss ich AMICUS melden? Unter anderem einen Halterwechsel, einen Umzug, die Ausfuhr ins Ausland und den Tod des Hundes. Halten Sie Ihre Daten stets aktuell.